AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingung der rissc solutions GmbH, Mathildenstr. 10/1. 71638 Ludwigsburg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Alexander Sperrfechter (nachfolgend „RISSC“)
für die Produkte printformer, printformer.i.o und printformer Zaikio Edition in der Cloud
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung regeln die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung des bei der Bestellung ausgewählten Softwareproduktes (im Folgenden „Software“) über das Internet ausschließlich an Unternehmen (im Folgenden „Kunden“; RISSC und der Kunde zusammen die „Vertragspartner“). Diese AGB einschließlich ihrer Anhänge bilden zusammen mit den individuellen Angaben und Bestelldaten des Kunden den Vertrag.
- Der Kunde kann sich bei Vertragsschluss zwischen unterschiedlichen Editionen der Software und optionalen Zusatzpaketen entscheiden. Die hierfür geltenden Parameter wie Leistungsumfang des Supports, Höhe der Nutzungsgebühr, Zeitraum der Speicherung der mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten werden dem Kunden bei Vertragsschluss angezeigt.
- Es gilt ausschließlich der Vertrag. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn RISSC den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich Werden zwischen dem Kunden und RISSC ausdrücklich individualvertragliche Vereinbarungen geschlossen, so gelten diese ergänzend zu diesen AGB und gehen ihnen im Zweifel vor.
- RISSC ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Neufassungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Neufassung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Neufassung der AGB, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von RISSC aber mit einer Frist von drei Monaten außerordentlich gekündigt werden.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Software auf der Webseite stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von RISSC dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss der Bestellung des Kunden durch Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde auf einer gesonderten Seite seine Bestell- und Vertragsdaten noch einmal kontrollieren und ggf. Korrekturen vornehmen (z.B. eine andere Software-Edition auswählen).
- RISSC wird den Eingang der elektronischen Bestellung des Kunden durch Versand einer automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar. Sie dient lediglich dazu, den Kunden über den Zugang seiner Bestellung zu Der Vertrag kommt erst mit Freischaltung des Kunden-Accounts zustande. RISSC ist frei darin, Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen von RISSC.
- Nach einer elektronischen Bestellung des Kunden über die Webseite von RISSC werden die individuellen Bestell- und Vertragsdaten des Kunden von RISSC gespeichert. RISSC ist berechtigt den Kunden zu kontaktieren, um seine Identität zu prüfen und ggfs. Rückfragen zur Bestellung zu klären. Der Kunde kann seine Bestell- und Vertragsdaten nach Freischaltung seines Kunden- Accounts mit der Rolle „Firmenadmin“ über die Benutzeroberfläche der Software einsehen und ergänzen. Im Übrigen bekommt jeder Kunde nach Prüfung seiner Bestellung eine Zusammenfassung der Bestell- und Vertragsdaten (mitsamt der in den Vertrag einbezogenen AGB) nochmals per E-Mail Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist ferner über die Webseite von RISSC jederzeit abrufbar und ausdruckbar. Verträge über die Webseite werden in deutscher und/ oder englischer Sprache geschlossen.
§ 3 Sonderregelung während der Testphase
- Die Vertragslaufzeit beginnt mit einer Testphase, in der die Software kostenfrei genutzt werden kann. Die Laufzeit dieser Testphase ist bei Vertragsabschluss festgelegt, im Bestellvorgang angegeben und kann durch RISSC auf Anfrage in besonderen Fällen verlängert
- Während dieser Testphase hat der Kunde die Möglichkeit, die Funktionalität der gewählten Edition ohne Einschränkungen zu nutzen, die operativen Stammdaten aufzubauen und den Arbeitsablauf zu Die für eine spätere Rechnungsstellung benötigten Vertragsdaten sind bis zum ersten Monatswechsel einzupflegen, um auch hier einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
- Die kostenlose Testphase läuft automatisch ab.
§ 4 Hauptleistungen; Funktionsumfang der Software
- RISSC stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die Software in der jeweils aktuell freigegebenen Version zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Eine Überlassung der Software auf Dauer (Kauf) erfolgt Dem Kunden steht zusammen mit der Software eine elektronische Benutzerdokumentation als Online-Hilfe in deutscher Sprache zur Verfügung.
- Entwickelt RISSC während der Vertragslaufzeit zusätzliche Module, Sprachversionen und/ oder neue Funktionalitäten der Software, kann sie diese nach eigenem Ermessen in den Standard der Software aufnehmen und dem Kunden (z.B. im Rahmen eines regulären Updates) ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen oder dem Kunden gegen entsprechende Erhöhung der Nutzungsgebühr im Rahmen neuer Editionen oder hinzubuchbarer Zusatzpakete gesondert anbieten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf kostenlose Zurverfügungstellung solcher neu entwickelten Module, Sprachversionen Funktionalitäten.
- RISSC stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Speicherplatz in einem externen Rechenzentrum zur Speicherung seiner mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten zur Verfügung (Hosting). Die Speicherung der Daten erfolgt über den für die vom Kunden gewählte Software-Edition geltenden Zeitraum und zwar auf externen Servern, die von einem Dritten im Auftrag von RISSC betrieben werden. Die Kosten für die Speicherung der Transaktionsdaten sind mit der einheitlichen Nutzungsgebühr abgegolten. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
- RISSC ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen, insbesondere bedient sich RISSC des externen Rechenzentrums, in dem die Software zur Nutzung vorgehalten und die Transaktionsdaten des Kunden gespeichert
- Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Software können während der Vertragslaufzeit neue Funktionen und Leistungen hinzukommen, verändert werden oder wegfallen, sofern dies zu keiner wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen führt, die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch nicht gefährdet wird und die Anpassung für den Kunden zumutbar
§ 5 Einräumung von Nutzungsrechten
- Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software inklusive der Benutzerdokumentation stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich RISSC zu. Der Kunde erhält lediglich die im Folgenden näher beschriebenen einfachen Nutzungsrechte an der
- Der Kunde erhält an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte Recht, diese für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Alle darüberhinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich der (Weiter-)Vermietung, zur Bearbeitung sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung verbleiben bei Die Software darf vom Kunden ausschließlich zum vertragsgemäßen Zweck eingesetzt werden; die bestimmungsgemäße Nutzung der Software ergibt sich im Einzelnen aus der entsprechenden Beschreibung der Einsatzzwecke auf der RISSC-Webseite. Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung der Software ist unzulässig.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für geschäftliche Zwecke Dritter zu nutzen oder von Dritten für sich nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind Dritte, die im schriftlichen Auftrag des Kunden mit Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung der Transaktionen des Kunden betraut
- Die Transaktionsdaten gehören dem Dieser räumt RISSC alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Daten ein, insbesondere zur Speicherung und Verarbeitung seiner Transaktionsdaten. Ferner erhält RISSC vom Kunden das Recht, die mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten für Analyse- und Benchmarkingzwecke anonymisiert auszuwerten und sie hierfür mit anderen Daten zusammenzuführen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. RISSC stellt dabei sicher, dass der Kunde bei einer etwaigen Publizierung der Ergebnisse für Dritte nicht (auch nicht indirekt) identifizierbar ist. Eine anderweitige Verwendung der Daten durch RISSC oder Weitergabe von nicht anonymisierten Daten an Dritte ist nicht zulässig.
§ 6 Serviceleistungen
RISSC erbringt während der Laufzeit dieses Vertrages die in diesem § 6 näher beschriebenen und – sofern im Folgenden nicht anders angegeben – von der einheitlichen transaktionsabhängigen Nutzungsgebühr abgedeckten Serviceleistungen:
- RISSC wird dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit betriebsbereit zur Nutzung zur Verfügung stellen und instandhalten. Dem Kunden werden während der Vertragslaufzeit von RISSC allgemein freigegebene Updates der Software zentral zur Verfügung
- Für Fragen zur Anwendung und Nutzung der Software steht dem Kunden während der Laufzeit seines Vertrages eine Online-Hilfe im Kundenportal zur Verfügung. Bei auftretenden Störungen und Fehlern, die eine Nutzung der Software ganz oder teilweise verhindern, kann sich der Kunde an die Service E- Mail-Adresse support@rissc.com richten oder ein Ticket im Support Portal eröffnen. Nutzt der Kunde die Enterprise Edition der Software, steht ihm darüber hinaus bei Auftreten nutzungsverhindernder Störungen und Fehler auch eine Hotline zur Verfügung.
- Der Kunde wird aufgetretene Störungen und Fehler der Software so detailliert beschreiben, dass diese durch RISSC reproduziert und nachvollzogen werden können. Ordnungsgemäß gemeldeteFehler wird RISSC im Rahmen ihrer Instandsetzungspflicht nach näherer Maßgabe des § 8 sowie der Regelungen des SLA im Anhang B beseitigen.
- Auf Wunsch des Kunden erbringt RISSC optional Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung und Anwendung der Software, wie Unterstützung bei der Konfiguration, Schulungen von Mitarbeitern des Kunden oder Inbetriebnahmeunterstützung. Hierzu zählt ebenfalls die individuelle Bereitstellung aller gespeicherten Transaktionsdaten in einem durch den Kunden spezifizierten Form. Diese Leistungen werden auf Anforderung des Kunden erbracht und diesem gemäß der jeweils gültigen Jahrespreisliste der RISSC-Schulungsbedingungen von RISSC gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 7 Verantwortung und Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde erbringt alle für eine Nutzung der Software erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere die in diesem § 7 und in den Anhängen im Einzelnen aufgeführten und beschriebenen
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme und Nutzung der Software erforderlichen und von RISSC in Anhang A beschriebenen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Internetanbindung erfüllt Der Kunde ist selbst für die Beschaffung eines geeigneten Internet-Browsers verantwortlich, mit dem auf die Software zugegriffen werden kann. Der Kunde darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren der Software gefährden können. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, mit anderen technischen Mitteln als den in Anhang A aufgeführten auf die Software und seine Transaktionsdaten zuzugreifen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Übermittlung, Speicherung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten (z.B. zur Geheimhaltung) verstößt. Der Kunde wird die Software nicht manipulieren und keinerlei Daten auf den Servern von RISSC speichern, die die Software, die Server, die sonstige IT-Infrastruktur oder Daten anderer Kunden beschädigen oder gefährden. Er wird die Daten anderer Kunden ferner nicht entwenden und den zur Verfügung gestellten Speicherplatz nicht mit außergewöhnlich großen Datenmengen belasten, die zur Bearbeitung seiner Transaktionen nicht erforderlich
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an seine Transaktionsabwicklung und die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Hierzu zählt auch die Beachtung der allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie der ggf. anwendbaren spezifischen (z.B. branchenabhängigen) Aufbewahrungspflichten und -fristen (z.B. für bestimmte Umweltdaten). Der Kunde trifft im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts, insbesondere durch regelmäßige Überprüfung seiner eigenen IT-Systeme und die regelmäßige Anfertigung von Sicherungskopien seiner mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten über die von RISSC hierfür bereitgestellte Exportfunktion.
- Aufwendungen, die RISSC durch die unterbliebene, verzögerte oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden, insbesondere durch Einsatz veralteter oder fehlerhafter Schnittstellen, falsche Handhabung der Software, fehlerhafte, unvollständige, widersprüchliche, veraltete oder nicht den Anforderungen von RISSC entsprechende Daten oder terminliche Verzögerungen seitens des Kunden entstehen, werden dem Kunden gesondert nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Jahrespreisliste von RISSC in Rechnung gestellt. Weitergehende Rechte von RISSC bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Gewährleistung
- RISSC übernimmt keine Gewähr für die mit der Software erzielten Ergebnisse und Ausgaben, insbesondere deren Aktualität, Korrektheit, Qualität und Vollständigkeit, soweit diese auf den Eingaben des Kunden beruhen. Die vom Kunden eingegebenen Transaktionsdaten werden weder von RISSC noch von der Software auf ihre inhaltliche Richtigkeit geprüft oder
- RISSC übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software der Produktbeschreibung auf der Webseite rissc.com und der Benutzerdokumentation entspricht und frei von Schutzrechten Dritter ist, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Software verhindern oder beschränken. Ansprüche können vom Kunden nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Kunden nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen insbesondere Funktionsbeeinträchtigungen der Software dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Kunden, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammenden Umständen resultieren. RISSC übernimmt keine Gewährleistung für nicht von RISSC erstellte Anbindungen der Software an die Systeme des Kunden.
- Ordnungsgemäß gerügte Mängel der Software werden von RISSC während der Laufzeit dieses Vertrages im Rahmen der durch die Nutzungsgebühr abgedeckten Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten innerhalb angemessener Frist und nach näherer Maßgabe des SLA in Anhang B
- Das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Kunde nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er RISSC zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nacherfüllung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen
- Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen leistet RISSC nur in den Grenzen des 9.
§ 9 Haftung
- Erbringt RISSC gegenüber dem Kunden Leistungen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, z.B. die Überlassung der Software während einer unentgeltlichen Testphase, haftet RISSC insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige
- Für Mängel der Software, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet RISSC entgegen der gesetzlichen Regelung des 536a BGB nur, wenn RISSC solche Mängel zu vertreten hat.
- Im Übrigen leistet RISSC Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. vertragliche Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung), nur in folgendem Umfang:
- bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
- in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (wenn keiner der in diesem § 9 genannten Fälle der unbegrenzten Haftung vorliegt), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch bis zur zehnfachen Höhe der in den letzten zwei Monaten vor Schadenseintritt für die Nutzungsgebühr gezahlten Netto-Summe.
- Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und sofern es sich nicht um eine Kardinalpflicht seitens RISSC handelt, haftet RISSC bei Datenverlusten nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, begrenzt auf die in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt für die Nutzungsgebühr gezahlte Netto-
§ 10 Geheimhaltung; Zugangsdaten; Datenschutz
- Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche RISSC Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder vom anderen Vertragspartner als vertraulich bezeichnet werden, wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu Der Kunde wird insbesondere sämtliche von RISSC zur Verfügung gestellten Programme, Dokumentationen und sonstige Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von RISSC behandeln und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
- Die Software darf nur von Mitarbeitern des Kunden sowie den Kunden vom Kunden genutzt Solche Dritten sind vor dem Zugriff auf die Software durch den Kunden schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten. Sonstigen Dritten darf der Kunde die Benutzung der Software und den Zugang zur Cloud-Oberfläche weder direkt noch indirekt ermöglichen.
- Es ist dem Kunden untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten zum Kunden-Account zur Cloud-Oberfläche der Software an unbefugte Dritte weiterzugeben. Alle Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren, so dass Dritte darauf nicht zugreifen können. Der Kunde wird RISSC unverzüglich benachrichtigen, sofern der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben könnten. Besteht der Verdacht einer unbefugten Kenntnisnahme der Zugangsdaten durch Dritte ist RISSC berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Kunden-Account bzw. zur Cloud-Oberfläche der Software vorübergehend zu sperren.
- RISSC bedient sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten eines externen Rechenzentrums Rechenzentrumbetreibers. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einschaltung und Nutzung eines bestimmten Rechenzentrumsbetreibers. RISSC wird jedoch stets sicherstellen, dass sich die genutzten Rechenzentren innerhalb der EU befinden und dass – nach den Angaben des jeweiligen Rechenzentrumbetreibers – eine Übermittlung von Daten des Kunden in Länder außerhalb der EU nicht erfolgt. Die Browser-Anbindung an das Rechenzentrum erfolgt SSL-verschlüsselt. Die betroffenen Sicherheitsmaßnahmen im externen Rechenzentrum umfassen insbesondere die physische Sicherheit, die logische Sicherheit, die Betriebssicherheit und den Datenschutz.
- Der Kunde bearbeitet und speichert mit der zur Verfügung gestellten Hard- und Software lediglich seine eigenen operativen Transaktionsdaten. Soweit die RISSC überlassenen Daten des Kunden einen Personenbezug aufweisen, ist der Kunde als verantwortliche Stelle für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften Der Kunde stellt sicher, dass die für die Übermittlung an und Verarbeitung durch RISSC einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Hierbei ist zur Sicherstellung der Möglichkeiten einer vollumfänglichen datenschutzrechtlichen Selbstauskunft nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung DGSVO durch den Endanwender dringend darauf zu achten, dass Eingabefelder zweckbezogen befüllt werden und in Freitextfeldern (z.B. Bemerkungsfeldern) keine personenbezogenen Daten, z.B. UserID, Name, Telefonnummer, Email-Adressen usw. eingegeben werden. Soweit der Kunde mit der Software personenbezogene Daten verarbeitet, wird er von RISSC die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) anfordern, unterschreiben und an folgende Adresse bei RISSC schicken: rissc solutions GmbH, Mathildenstrasse 10/1. 71638 Ludwigsburg, Deutschland. RISSC ist berechtigt, die überlassenen Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung an den Betreiber des jeweils beauftragten externen Rechenzentrums weiterzugeben.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag hat – sofern nichts anderes vereinbart wurde – eine anfängliche Laufzeit bis zum Ende des auf den Vertragsschluss folgenden Er verlängert sich danach jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei (2) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Ein Upgrade auf eine höhere Edition und/oder eine Hinzubuchung von Zusatzpaketen ist jederzeit möglich mit einer Umstellungszeit von in der Regel ein bis drei Die ursprüngliche Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt. Ein Downgrade auf eine niedrigere Edition ist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich und muss vom Kunden jeweils spätestens eine Arbeitswoche vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt werden. Mit Wirksamwerden der Umstellung wird die Vergütungshöhe für die nachfolgenden Transaktionen entsprechend angepasst.
- Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für RISSC insbesondere dann, wenn der Kunde sich mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug befindet oder in sonstiger Weise gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstößt. Nach ihrer Wahl kann RISSC bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zugang des Kunden zur Cloud-Oberfläche der Software sowie den Zugriff des Kunden auf seine Transaktionsdaten zunächst vorübergehend sperren und den Kunden unter angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Pflichtverstoßes zur Vertragserfüllung auffordern. Weitergehende Rechte von RISSC bleiben hiervon unberührt.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
- RISSC ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden über den Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages hinaus zu speichern, zu archivieren und/ oder für den Zugriff durch den Kunden vorzuhalten
§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung der vertraglichen Leistungen erfolgt über eine feste Grundgebühr zuzüglich einer transaktionsabhängigen Nutzungsgebühr (zusammen im Folgenden „Nutzungsgebühr“). Die transaktionsabhängige Nutzungsgebühr kann ausgelegt sein auf Nutzungsgebühr pro Einzeltransaktionen oder gestaffelt nach Transaktionsblöcken. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich zum einen nach der vom Kunden bei Vertragsschluss ausgewählten Software-Edition und den ausgewählten
- Die Nutzungsgebühr wird von RISSC monatlich jeweils zu Beginn eines Kalendermonats für den vorangegangenen Monat abgerechnet. Die Rechnung erhält der Kunde als pdf-Dokument per E-Mail an die von ihm in seinem Kunden-Account hinterlegte E-Mail Adresse.
- RISSC hat das Recht, sowohl die Grundgebühr als auch die transaktionsabhängige Nutzungsgebühr durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderjahresende entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung (unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, www.destatis.de) anzupassen. Eine solche Anpassung darf die vorstehenden Gebührenanteile des vorausgehenden Kalenderjahres um nicht mehr als 10% überschreiten. Soweit eine Erhöhung der Nutzungsgebühr um mehr als 5% erfolgt, kann der Kunde den Vertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Kalenderjahresende kündigen.
- Leistungen, die der Kunde gesondert nach Aufwand zu vergüten hat, werden monatlich zu Beginn des Folgemonats Es gelten mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall die Stundensätze der jeweils aktuellen Jahrespreisliste von RISSC. Fahrzeiten bei Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitern von RISSC werden als Arbeitszeiten separat erfasst und dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten und Reisespesen werden zusätzlich in tatsächlich angefallener Höhe in Rechnung gestellt.
- Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Zahlungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Einwendungen gegen die Rechnung können vom Kunden nur innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich mit Begründung geltend gemacht werden.
- Kommt der Kunden mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist RISSC nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung (unter Androhung der ansonsten erfolgenden Sperrung) berechtigt, den Zugang des Kunden zur Cloud-Oberfläche der Software und den Zugriff des Kunden auf seine Transaktionsdaten bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen und fälligen Rechnungen zu Weitergehende Rechte von RISSC aufgrund des Zahlungsverzugs (insbesondere zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages) bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Stimmt der Kunde einer Nennung als Referenzkunde zu, ist RISSC zur Veröffentlichung von Logos, Marken und Namen des Kunden in Referenzlisten und Fachartikeln (in Print- und Online-Format) berechtigt, ggf. in Verbindung mit inhaltlich abgestimmten Stellungnahmen (z.B. Pressemitteilungen). Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail an info@rissc.com widerrufen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Zur Wahrung der Schriftform nach diesem Vertrag genügt die Übermittlung per Fax (nicht jedoch per E-Mail, soweit in diesem Vertrag nicht anders angegeben).
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nicht durchsetzbare Bestimmung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Vorschrift Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
- Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von RISSC auf einen Dritten übertragen.
- RISSC hält sich selbstverständlich an die Anforderungen des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) und verpflichtet sich gegenüber ihren Kunden, diese Verpflichtungen an ihre Unterauftragnehmer weiterzugeben und deren Einhaltung gegebenenfalls nachweisen zu
- Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist
Die folgenden technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der Software vom Kunden einzuhalten bzw. zu schaffen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
1. Unterstützte Browser
Für den Zugriff auf die Benutzeroberfläche der Software empfehlen wir die Verwendung der folgenden Browser:
- Mozilla Firefox,
- Google Chrome,
- Microsoft Edge oder
- Apple Safari
in der jeweils neuesten Version. Grundsätzlich nicht unterstützt werden Browser-Versionen, die vom Browser-Hersteller nicht mehr supportet werden.
In der Konfiguration muss die Ausführung von JavaScript aktiviert sein.
2. Monitor-Auflösung
Die Benutzeroberfläche der Software im backend erfordert eine Mindestauflösung des Monitors von 1920 x 1080 Pixeln (HD-Format).
Bei geringerer Auflösung kann die vollständige Bedienbarkeit, z.B. durch Nicht-Darstellung von Bedienelementen, nicht gewährleistet werden.
3. Internet-Anbindung
Eine ausreichende Arbeitsgeschwindigkeit wird von vielen Faktoren beeinflusst. Neben der genutzten Infrastruktur (Festnetz/Mobil) für den Zugriff auf das Internet sind auch die jeweils übertragene Datenmenge und die Komplexität der Software, z.B. der zeitgleiche Systemzugriff verschiedener Nutzer, einfließende Parameter. Eine allgemeine Mindestanforderung an die Bandbreite einer Internetanbindung ist von daher kaum zu definieren.
4. Passwort Richtlinie
Aus Sicherheitsgründen muss jeder Nutzer der Software ein Passwort wählen, welches den üblichen Sicherheitskriterien entspricht. Entsprechende Regelwerke werden beim Setzen des Passwortes durch die Software vorgegeben. Der bewusste Umgang mit persönlichen und sicherheitsrelevanten Informationen liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Benutzers.
Mehrfache vergebliche Rateversuche des Passwortes führen zur Sperrung des Nutzer-Kontos.
Dieses SLA regelt die Verfügbarkeit und Störungsbearbeitung der Software.
A. Servicezeiten
Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche oder unternehmensweite Feiertage, sowie dem 24. und 31. Dezember eines Jahres.
In der Enterprise Edition können die Servicezeiten durch Hinzubuchen eines entsprechenden Zusatzpaketes ausgebaut werden.
B. Verfügbarkeit
RISSC gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software (inklusive des Zugriffs auf die vom Kunden gespeicherten Transaktionsdaten) am Ausgang des von RISSC beauftragten Rechenzentrums von 99% im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von RISSC liegen, dem Kunden nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist insbesondere nicht anzunehmen, wenn die Software aufgrund von
- Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung des Kunden,
- geplanten und angekündigten Wartungsarbeiten,
- technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs von RISSC oder
- höherer Gewalt nicht erreichbar
RISSC wird geplante Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der Servicezeiten durchführen und so rechtzeitig terminieren und dem Kunden per E-Mail ankündigen, dass diese den Kunden so wenig wie möglich beeinträchtigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 10 Stunden im Monat nicht überschreiten.
RISSC kann den Zugang des Kunden zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software und/oder der gespeicherten Kundendaten dies erfordern. RISSC wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen, den Kunden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.
C. Störungsbeseitigung Kommunikation
Die gesamte Kommunikation bei der Störungsbearbeitung erfolgt zwischen dem Kunden-Administrator (Benutzerrolle „Admin“) oder seinem Stellvertreter (als Single Point Of Contact auf Seiten des Kunden) und dem Support-Team der RISSC, erreichbar über das Ticketsystem
In der Enterprise Edition steht dem Kunden-Administrator zusätzlich auch die telefonische Service Hotline zur Verfügung. Zur Service Hotline gelten die gleichen Bedingungen bzgl. Servicezeiten und Service Level, wie für die Service-Email.
Service Level
Jeder gemeldeten Störung wird durch RISSC ein Service Level zugeordnet. Dieser ist definiert über die Schwere und Dringlichkeit der jeweiligen Auswirkungen. Eine individuelle und nicht automatisierte Reaktion auf eine Störungsmeldung erfolgt innerhalb der Servicezeit.
Störungs- klasse |
angestrebte Lösungszeit nach Reaktion |
Beschreibung |
1 |
8 Stunden (innerhalb der Servicezeit) |
Totalausfall, Nichterreichbarkeit |
2 |
2 RISSC-Geschäftstage |
Ausfall von Teilfunktionen |
3 |
1 Geschäftswoche |
eingeschränkte Bedienbarkeit z.B. Adressen können nicht gepflegt werden |
4 |
nach Ankündigung |
leicht einschränkte Bedienbarkeit z.B. falsche Farbgebung oder Beschriftung |
Erfolgt die Störungsmeldung des Kunden außerhalb der Servicezeiten, beginnen die Messung der Reaktions- und Behebungszeiten mit Beginn der Servicezeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt die Störungsmeldung des Kunden innerhalb der Servicezeiten, so läuft eine am Ende der Servicezeit dieses Tages noch nicht abgelaufene Rest-Reaktions- bzw. Rest-Lösungszeit ab dem Beginn der Servicezeit des nächsten Arbeitstages weiter.
Störungen dürfen nur durch den hierzu autorisierten Ansprechpartner des Kunden (Admin oder dessen Stellvertreter) an RISSC gemeldet werden; dieser fungiert gegenüber RISSC als Single Point Of Contact. Der Ansprechpartner des Kunden muss qualifiziert und im Umgang mit der Software vertraut sein.
Die Parteien werden ordnungsgemäß gemeldete Störungen einvernehmlich einer der beschriebenen Störungsklassen zuordnen. Für den Fall, dass die Parteien sich nicht auf eine Störungsklasse einigen können, erfolgt die verbindliche Klassifizierung durch RISSC unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
Die angestrebten Lösungszeiten beginnen nicht vor ordnungsgemäßer und vollständiger Meldung der Störung (s.u.) durch den Kunden und Überlassung aller notwendigen und nützlichen Dokumente, Informationen und Daten an RISSC, die mit der Störung in Zusammenhang stehen und die RISSC eine Analyse und Reproduktion der gemeldeten Störung ermöglichen. Zeiträume, in denen RISSC aus Gründen, die nicht aus ihrem eigenen Verantwortungsbereich stammen, an der Erbringung von Supportleistungen gehindert ist und/ oder in denen RISSC auf die Erbringung von notwendigen Mitwirkungsleistungen (s.u.) oder das Treffen notwendiger Entscheidungen durch den Kunden wartet, bleiben bei der Berechnung der angestrebten Lösungszeiten außer Betracht.
Vollständige Störungsmeldung
Eine Störungsmeldung muss vollständig sein. Im Folgenden werden die benötigten Informationen gelistet, die bei Verfügbarkeit und Relevanz übermittelt werden müssen.
Im Betreff der E-Mail:
- Kundenname und
- Schlagworte der Störung.
Im Text der E-Mail wird eine kurze, prägnante Beschreibung der Störung erwartet mit folgenden Details:
- Einen Screenshot mit dem kompletten Wichtige Punkte sollten markiert sein.
- Exakter Zeitpunkt des Auftretens der Störung bei mehrfachen oder Andauerndem Auftreten
- Erstes Auftreten der Störung
- Häufigkeit der Störung
- Störungsablauf
- Schritt für Schritt Beschreibung
- Erwartetes (normales) Verhalten
- Beispiele mit zughörigen z.B. UserID, DraftID, TemplateID, usw.
Bei Meldung über das Ticketsystem genügt das vollständige ausfüllen des Formulars Auch hier bitte alles relevanten Dateien und Beispiel mit anhängen!
Mitwirkungspflicht
Um Auswirkungen von Störungen zu minimieren hat der Kunde folgende Pflichten:
- Der Kunde erstellt und pflegt für unterschiedliche Störungs-Szenarien Notfallpläne.
- Der Kunde pflegt Stammdaten und Er stellt sicher, dass sie stets vollständig und korrekt sind, sowie keine logischen Inkonsistenzen enthalten.
- Der Kunde stellt sicher, dass alle Eingaben in die Anwendungen vollständig und korrekt sind, sowie keine logischen Inkonsistenzen
- Der Kunde meldet auftretende Störungen unverzüglich an die Service-E-Mail.
- Der Kunde unterstützt RISSC bei der Störungsbehebung und -analyse im Rahmen des